1.
Geltungsbereich
(1)
Diese Auftragsbedingungen gelten
für Verträge zwischen
dem Übersetzer bzw. Dolmetscher
(im weiteren "Auftragnehmer")
und seinen Auftraggebern (Kunden),
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für
den Auftragnehmer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
(1)
Bei Übersetzungsaufträgen
hat der Auftraggeber den Auftragnehmer
spätestens bei Auftragsvergabe
über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern,
Anzahl der Ausfertigungen, äußere
Form der Übersetzung etc.).
Der Verwendungszweck der Übersetzung
ist anzugeben. Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt,
hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer
einen Abzug zur Korrektur zu
übergeben.
(2)
Bei Dolmetschaufträgen
hat der Auftraggeber den Auftragnehmer
rechtzeitig über den besonderen
Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags
zu unterrichten, wobei erschwerte
Bedingungen oder bestimmte Leistungen
nach Absprache evtl.
gesondert in Rechnung gestellt
werden (Aufnahme auf Tonträger,
Filmvorführungen etc.).
Das Gleiche gilt sinngemäß
für andere Aufträge.
(3)
Informationen und Unterlagen,
die zur Erstellung der Übersetzung,
Erfüllung des Dolmetscheinsatzes
bzw. zur Erbringung von sonstigen
Leistungen notwendig sind, hat
der Auftraggeber unaufgefordert
und bei Auftragsvergabe dem
Auftragnehmer zur Verfügung
zu stellen (Vorträge bzw.
Unterlagen zur Vorbereitung
auf den Dolmetscheinsatz, Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.).
(4)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung
dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen zulasten des Auftraggebers.
3.
Ausführung und Mängelbeseitigung
(1)
Die Übersetzung wird nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern
keine Unterlagen oder besonderen
Anweisungen durch den Auftraggeber
beigefügt worden sind,
in die allgemein übliche,
lexikalisch vertretbare bzw.
allgemein verständliche
Version übersetzt.
(2)
Mängel in der Übersetzung,
die auf schlecht lesbare, fehlerhafte
oder unvollständige Textvorlagen
oder auf fehlerhafte oder falsche
kundeneigene Terminologie zurückzuführen
sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich
des Auftragnehmers.
(3)
Rügt der Auftraggeber einen
in der Übersetzung objektiv
vorhandenen, nicht unerheblichen
Mangel, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Beseitigung der
in der Übersetzung enthaltenen
Mängel durch den Auftragnehmer.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels dem
Auftragnehmer gegenüber
schriftlich und unverzüglich
geltend gemacht werden. Für
die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer
vom Auftraggeber eine angemessene
Frist einzuräumen.
(4)
Der Anspruch auf Nachbesserung
ist ausgeschlossen, wenn die
Mängelanzeige nicht innerhalb
von 2 Wochen nach Abgabe der
Übersetzung eingegangen
ist.
(5)
Im Falle des Fehlschlagens der
Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine
andere Vereinbarung getroffen
wurde.
(6)
Lieferfristen und -termine werden
bei Auftragsvergabe vereinbart
und sind bindend. Der Auftragnehmer
kommt jedoch nicht in Verzug,
solange die Leistung infolge
eines Umstandes unterbleibt,
den er nicht zu vertreten hat.
Beruht die Nichteinhaltung eines
Liefertermins auf höherer
Gewalt, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist zu verlangen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei Änderung des Auftragsgegenstandes
sind Lieferfristen und Honorare
neu zu verhandeln. Bereits entstandene
Zahlungsverpflichtungen sind
in jedem Falle zu erfüllen.
Der Auftraggeber ist im Übrigen
verpflichtet, dem Auftragnehmer
bereits entstandene Kosten zu
ersetzen und bereits erbrachte
Leistungen zu bezahlen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(7)
Sollte der Auftragnehmer bei
Dolmetschterminen aus wichtigem
Grund an der Erfüllung
des Vertrages verhindert sein,
so hat er nach besten Kräften
und soweit ihm dies billigerweise
zuzumuten ist, dafür zu
sorgen, dass an seiner Stelle
ein Fachkollege die Pflichten
aus diesem Vertrag übernimmt.
Dessen Verpflichtung bedarf
der Zustimmung des Auftraggebers.
4.
Haftung
(1)
Der Auftragnehmer haftet bei
grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz in angemessener Höhe.
Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein. Die Haftung ist
auf die Höhe des vereinbarten
Honorars beschränkt. Eine
Haftung für Folgeschäden
ist ausgeschlossen.
(2)
Eine Haftung des Auftragnehmers
für Beschädigung bzw.
Verlust der vom Auftraggeber
übergebenen Materialien
ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber
hat für eine ausreichende
Sicherung seiner Daten zu sorgen.
5.
Berufsgeheimnis
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich,
die vom Auftraggeber im Zusammenhang
mit dem Auftrag überlassenen
Informationen und Unterlagen
vertraulich zu behandeln und
keinen Nutzen daraus zu ziehen.
6.
Vergütung und Grundlage
der Berechnung
(1)
Der Umfang der Übersetzung
wird anhand der Normzeilenzahl
des Zieltextes ermittelt. Als
Normzeile gelten 50 Zeichen
inkl. Leerzeichen. Angefangene
Zeilen unter 30 Anschlägen
und Zeilen mit Überlänge
werden auf Normzeilen umgerechnet.
(2)
Die Vergütung ist innerhalb
von 14 Tagen nach Abgabe der
Übersetzung fällig.
(3)
Der Auftragnehmer hat neben
dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten
werden nach Aufwand berechnet.
Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen Vorschuss
verlangen, der für die
Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. Er kann
die Übergabe seiner Arbeit
von der vorherigen Zahlung seines
vollen Honorars abhängig
machen.
(4)
Ist die Höhe des Honorars
nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene
und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens
die im Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetz
(Link
» zum JVEG)
in der jeweils geltenden Fassung
aufgeführten Sätze
als angemessen und üblich.
7.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
Übersetzungen bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers.
Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
(2)
Der Auftragnehmer behält
sich sein Urheberrecht vor.
8.
Vertragskündigung
Der
Auftraggeber kann den Vertrag
bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten
bzw. bis zur Erbringung der
Dolmetschleistungen nur aus
wichtigem Grund kündigen.
Die Kündigung ist nur dann
wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer
gegenüber schriftlich erklärt
wurde. Dem Auftraggeber steht
in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen
ein Honorar, das sich nach der
vereinbarten Berechnungsgrundlage
und den bis zum Zeitpunkt der
Kündigung erbrachten Leistungen
bemisst sowie gegebenenfalls
Schadensersatz für entgangenen
Gewinn bis maximal in Höhe
des Auftragswertes zu. Bei Dolmetschaufträgen
hat der Auftragnehmer Anspruch
auf das vereinbarte Honorar
sowie die Erstattung der ihm
nachweislich entstandenen Kosten.
Soweit der Auftragnehmer für
den Termin des gekündigten
Dolmetschauftrags einen anderen
Auftrag erhält, kann er
die hierfür gezahlte Vergütung
vom Honorar für den gekündigten
Auftrag in Abzug bringen.
9.
Anwendbares Recht
(1)
Für den Auftrag und alle
sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2)
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird durch die Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt.
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